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Ernährungsberater gibt es wie Sand am Meer

Daher hast du dich sicher schon einmal gefragt, wer nun die Kompetenz dazu hat dich zu beraten. Es wird unterschieden zwischen gesetzlich anerkannten Ernährungsberater/innen und freie Ernährungsberater/innen:

Freie Ernährungsberater/innen

Die freien Ernährungsberater/innen bewegen sich nicht im medizinischen Bereich und rechnen daher nicht über die Krankenkasse ab. Die Kundinnen und Kunden sind Selbstzahler. Massgebend ist hier die Ausbildung des Beraters bzw. der Beraterin. Weil der Beruf Ernährungsberater/in nicht geschützt ist, kann sich grundsätzlich jeder der in diesem Bereich arbeitet Ernährungsberater/in nennen.

Ich habe Ernährung und Diätetik an der Berner Fachhochschule studiert und die Studienleistung für ein Bachelor-Diplom absolviert. Mit diesem Diplom verfüge ich über eine fundierte Ausbildung, die auch Grundlage für eine spätere gesetzliche Anerkennung ist. Bevor diese gesetzliche Anerkennung erfolgt, müssen zwei Jahre Berufserfahrung in einem klinischen Bereich nachgewiesen werden können.

Der Unterschied zwischen mir und jemandem mit einem Wochenendkurs ist, dass ich jetzt als angestellte bereits im medizinischen Bereich arbeiten kann und nach zwei Jahren Berufserfahrung zusätzlich auch als Selbständigerwerbende, im medizinischen Bereich diese gesetzliche Anerkennung erhalten werde.

Suchst du eine Beratung im nicht medizinischen Bereich, freue ich mich dir weiterzuhelfen.

Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen

  • haben einen Abschluss an einer höheren Fachschule oder einen Bachelorabschluss in Ernährung und Diätetik.
  • haben die Berechtigung, mit ärztlichen Verordnungen ihre Leistungen via Krankenkasse abzurechnen.
  • verpflichten sich, zur regelmässigen Fortbildung sowie zur Einhaltung der in der Berufsordnung festgehaltenen ethischen Grundsätze

Leidest du an einer Krankheit und hast eine ärztliche Verordnung. Mit dem Erwerb einer ZSR-Nummer kann ich dir auch mit einer Verordnung weiterhelfen.

Meine Schwerpunktthemen sind:

  • Fehl- und Mangelernährung
  • Adipositas
  • Krankheiten des Verdauungstraktes
  • Herzkrankheit

Gerne bespreche ich auch bei einer telefonischen Vorabklärung, ob ich die geeignete Therapeutin für dich bin.

Verordnungsformular